Bussgeldkatalog Abstandsmessung
Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Abstandes um weniger als zwei Zehntel des halben Tachowertes (hier 10 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug) ist nicht möglich, wenn die Abstandsschätzung durch einen Polizeibeamten, der mit seinem Fahrzeug 60 Meter hinter dem auffahrenden Pkw fuhr, vorgenommen wurde und der Polizeibeamte im Schätzen räumlicher Abstände ungeübt ist.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.10.1999
2a Ss (OWi) 263/99-(Owi) 74/99 II
DAR 2000, 80
Bussgeldkatalog Abstandsmessung
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