§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland


Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.



§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Straßenverkehrsordnung